Mit maßgeschneidertem Qualitätsmanagement zum Erfolg in der Kosmetikherstellung
Qualitätsmanagement bezieht sich auf die Planung, Umsetzung, Überwachung und Verbesserung von Prozessen. Ziel ist, dadurch ein sicheres, qualitativ hochwertiges und den Anforderungen der Kunden und Gesetze entsprechendes Produkt herzustellen.
Ein an den Betrieb angepasstes Qualitätsmanagement erleichtert das Arbeiten, schafft Klarheit für alle Beteiligten, bewahrt Wissen und ist das Fundament einer stetigen Verbesserung. Zudem ermöglicht ein standardisiertes Verfahren ein effektives und kostengünstiges Arbeiten.
Ein gutes Qualitätsmanagement ist somit ein wichtiger Baustein in der Prozessoptimierung und spart Zeit und Geld.
Welche Anforderungen müssen Kosmetikhersteller erfüllen?
Die Herstellung von Kosmetika, unabhängig davon, ob sie von einem Großunternehmen oder aus Liebhaberei stammt, unterliegt strengen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. In der EU gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die bei der Herstellung von Kosmetikprodukten eingehalten werden müssen.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben gehören unter anderem:
Gesetzliche Vorgaben i.d.g.F, Kontakte, Informationen.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 fordert unter anderem die Herstellung nach GMP
Codex Alimentarius A8 und B33
Kosmetik GMP ISO 22716
LMSVG BGBL.I Nr. 13/ 2006
MEG BGBl. Nr. 152/1950, FPVO BGBl Nr. 316/1993
Kosmetik-Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/ 2013
Kosmetik-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 330/ 2013
Verordnung über die Kennzeichnung kosmetischer Mittel (Kosmetikkennzeichnungsverordnung), BGBl. Nr. 891/1993 idgF
Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel, BGBl. Nr. 168/1996 idgF
Verordnung über Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen (Kosmetik-Farbstoffverordnung), BGBl. Nr. 416/1995 idgF
REACH, CLP
SCCS-Notes of Guidance, Opinions
Normen und Standards: ÖNORMEN, CEN, ISO, IFS
Cosing – Die Europäische Datenbank mit Informationen über Substanzen und Rohstoffe für kosmetische Produkte
IKW Kosmetik GMP Checkliste zur Selbstbewertung
Neben der Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Produkts ist auch der Verbraucherschutz von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund ist ein umfangreiches Qualitätsmanagement mit Vorgaben und Dokumentation in der Kosmetikherstellung unerlässlich.
Insbesondere für kleine Betriebe sind die Standards und Vorschriften oft sehr komplex und erfordern eine vereinfachte Aufbereitung, um die Einhaltung und Umsetzung zu erleichtern.
Zum Beispiel werden Vorgaben in der Herstellvorschrift niedergeschrieben und während des Erzeugungsprozesses im Herstellprotokoll dokumentiert. Durch diese Maßnahmen ist eine vollständige Rückverfolgbarkeit im Falle einer Reklamation oder im Zuge einer behördlichen Überprüfung vom fertigen Produkt bis hin zu jedem einzelnen verwendeten Rohstoff möglich.
Kleine Betriebe verfügen häufig nicht über entsprechende Ressourcen, um alle Vorgaben im Betrieb entsprechend selbst umsetzen zu können. In diesem Fall ist oft Hilfe von „außen“ nötig.
Meine Leistungen
Ein von mir individuell an den Betrieb angepasstes Qualitätsmanagement soll Ihnen den Alltag erleichtern, damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Je nach Bedarf kann ich in folgenden Bereichen Hilfestellung bieten:
Hilfe bei der Planung von Prozessen, Räumen, Ausrüstung, Mitarbeiterbedarf und -qualifikation
Netzwerk zu Lohnherstellern, Geräteherstellern, Sicherheitsbewertern, Lieferanten, Laboren, usw.
Planung der Hygienemaßnahmen
Vereinfachung von Prozessen und Rückverfolgbarkeit
Hilfestellung bei Audits
Erstellung eines Dokumentationssystems
Individuelle Anpassung an die Gegebenheiten des Unternehmens
Einsparung von Zeit und wichtigen betrieblichen Ressourcen
Bereitstellung eines Systems, das eine einheitliche Arbeitsweise im Unternehmen gewährleistet
Gewährleistung eines sicheren und hochwertigen Produkts am Ende des Prozesses
Planung von Abläufen vom Wareneinkauf über die Produktion bis zum Verkauf des fertigen Produkts unter Einbeziehung der Rückverfolgbarkeit
Nutzen für herstellende Unternehmen
- Überprüfbare, nachvollziehbare und hohe Produktqualität
- Prozessoptimierung durch klare Strukturen
- Rückverfolgbarkeit, Nachweisbarkeit und Transparenz
- Leichtere Aufspürbarkeit von Problemursachen
- Vereinfachung behördlicher Inspektionen
- Sicherheit für Konsumenten und den Herstellungsbetrieb
- Zeitersparnis
Definitionen
Kosmetikum
Inverkehrbringen
Verantwortliche Person
GMP
Notifizierung
Über mich
Nachstehend angeführt finden Sie meine
berufliche Ausbildung und Erfahrung:
Ausbildung
Studium der Biologie
Befähigung zur Herstellung und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
Fortbildungen im Bereich Qualitätsmanagement, Kosmetikherstellung und Mikrobiologie, IFS, Hygiene
Berufliche Erfahrung
Leitung des Qualitätsmanagements und des mikrobiologischen Labors in einem Pharma- und Kosmetikherstellungsbetrieb
Trainerin im Bereich Qualitätsmanagement und Hygiene
Mitarbeit in Arbeitskreisen zur Erstellung von Sicherheitsbewertungen und mikrobiologischen Untersuchungen von Kosmetika
Selbstständige Tätigkeit als Unternehmensberaterin im Bereich Qualitätsmanagement
Auditorin im Bereich GMP und Naturkosmetik
Kontakt
Mag. Claudia Hoidn
Unternehmensberatung für
Organisation und Qualitätsmanagement
Bergstraße 5/6
5760 Saalfelden
Austria